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Wichtige Informationen

Vorschriften und Datenschutzhinweise für Zuschauer des Spielbetriebs der TSG Eintracht Plankstadt 1890  ab 01. Juli 2020
 
 
Die Teilnahme als Zuschauer am Spielbetrieb setzt voraus, dass die nachstehenden Vorschriften / Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und jederzeit eingehalten werden:
 
1. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer coronainfizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

2. Die Teilnahme als Zuschauer beim Spiel setzt eine Anmeldung am Eingang zum Sportgelände voraus. Die Kontaktdaten des Zuschauers werden in einer Zuschauerliste zur evtl. Nachverfolgung von Infektionsketten erfasst. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die Daten werden auf Anweisung der Gesundheitsbehörden erhoben und dienen allein der Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten. Sie werden allein zu diesem Zweck verarbeitet und unverzüglich nach Zweckerreichung bzw. nach der Haltedauer vernichtet. 

3. Die maximale Zuschauerzahl ist auf 100 Personen beschränkt.

4. Auf dem gesamten Gelände (einschließlich Dr. Erwin-Senn-Halle, Außengelände, Eingangsbereich, Umkleiden, Duschen, Toiletten) ist zwischen den anwesenden Personen immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt während des gesamten Spiels sowie bei der Ankunft und dem Verlassen der Anlage. Ansammlungen im Eingangs- oder Ausgangsbereich sind untersagt.

5. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. Bei der Toiletten Benutzung ist darauf zu achten, dass sich nicht mehr als zwei Personen im Raum befinden.

6. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu unterlassen.

7. Das Sportgelände ist direkt nach der Veranstaltung zu verlassen  (Ausnahme: Aufenthalt mit Bewirtung in der Vereinsgaststätte „Eviva“)

8. Den Anweisungen der Verantwortlichen der TSG Eintracht Plankstadt ist Folge zu leisten.

9. Die Laufwege auf dem Sportgelände sind markiert und entsprechend einzuhalten.

10. Wer gegen die o.g. Vorschriften verstößt, kann vom Sportgelände verwiesen werden. 


Plankstadt, den 30. Juni 2020
Gesamtvorstand TSG Eintracht Plankstadt 1890 e.V.